AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Öffnungszeiten

Die TBS Max Wünschig GmbH & Co. KG, Inningerstrasse 100 in 86179 Augsburg – im Folgenden „Betreiberin“ genannt – ist ganzjährig geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten können der Preisliste und der Internetseite entnommen werden. Die Betreiberin behält sich vor, die Öffnungszeiten bei Bedarf kurzfristig zu ändern.

§ 2 Preise und Spielzeiten

Preise und Spielzeiten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf 10er-Karten, Abonnements, Funpass und bereits ermäßigte Preise sind keine weiteren Ermäßigungen möglich.

Bei Vorlage eines gültigen Ausweises von Schülern, Studenten, Azubis sowie Schwerbehinderten (ab einem Grad von 70% der Behinderung) können Ermäßigungen laut Preisliste in Anspruch genommen werden. Die Ermäßigung gilt nur anteilig, pro berechtigte Person, nicht pro Reservierung.

§ 3 Spieleinheiten/Platzmiete Tennis, Squash und Badminton

Badmintonfelder und Tennisplätze können nur auf volle Spielstunden gebucht werden. Eine Spielstunde entspricht 60 Minuten und beginnt beim Tennis zur vollen, beim Badminton 15 Minuten nach der vollen Stunde. Squashcourts können für eine halbe Spielstunde gebucht werden, dies entsprich 30 Minuten. Der Platz ist mit Ablauf der Reservierung frei zu geben, unabhängig davon ob eine Reservierung folgt. Für Beginn und Ende der Reservierung sind die Uhren und akustischen Signale vor Ort ausschlaggebend. Pro Platz und Reservierung von 60 Minuten sind maximal vier Personen zulässig. Jede weitere Person hat zusätzlich ¼ der Platzgebühr zu bezahlen.

Nur bei Reservierung von mindestens 60 Minuten, ist ein Saunagang für zwei Spieler inklusive. Jeder weitere Spieler hat den in der Preisliste dafür ausgewiesenen Aufpreis zu entrichten.

Die Laufzeit von Abonnements beläuft sich in der Wintersaison auf 30 Wochen und in der Sommersaison auf 22 Wochen.

Reservierungen können unabhängig einer Mitgliedschaft getätigt werden.

§ 4 Funpass

Die Laufzeit eines Funpass beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Preis kann der Preisliste entnommen werden.

Wird dieser Personenbezogen ausgestellt, so gilt die damit verbundene Ermäßigung nur für die auf dem Funpass eingetragene Person. Hier sind Tag und Uhrzeit irrelevant.

Wird der Funpass für eine Dauerbuchung ausgesellt, so gilt dieser für 60 Minuten pro Platz und Woche. Dabei sind der Wochentag und die Uhrzeit nicht variabel.

§ 5 Kleiderordnung

In der Tennishalle dürfen ausschließlich Schuhe mit geeigneter Sohle getragen werden, die absolut frei von jeglicher Verunreinigung, wie roter Tennisasche, Erde etc., sein müssen. Bei Squash und Badminton muss ein Hallenschuh getragen werden, welcher eine nicht abfärbende Sohle hat. Auch dieser hat absolut frei von jeglicher Verschmutzung zu sein. Es ist stets auf angemessene Sportkleidung zu achten. Das Sporttreiben oberkörperfrei, barfuß sowie in Jeans ist untersagt. Die Benutzung von Joggingschuhen ist generell verboten.

§ 6 Buchungen/Bezahlung/Rücktritt

Reservierungen können telefonisch und vor Ort vorgenommen werden. Diese können bis 24 Std. vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei abgesagten Stunden im Zusammenhang mit einem Abonnement gelten die Regelungen des § 10 Satz 2. Bei Stornierungen, die kürzer als 24 Std. vor Spielbeginn getätigt werden, kann dem Kunden der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden. Der reservierte Platz steht nur dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Ein eigenmächtiger Wechsel auf andere Plätze ist nicht gestattet. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich frei zu geben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten unbenutzte Plätze ohne Reservierung genutzt werden, ist vom Benutzer der volle Stundenpreis, unabhängig von der Nutzungsdauer, zu entrichten.

Die Betreiberin behält sich vor, aus internen Gründen, die zugeteilten Platznummern, auch ohne Angabe von Gründen zu ändern. Außerdem behält sich die Betreiberin vor, Reservierungen für bereits reservierte Plätze bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn die Plätze für besondere Turniere benötigt oder wegen erforderlichen Reparaturen nicht zur Verfügung stehen, rückgängig zu machen. Der Kunde muss hierüber spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn informiert werden. In diesem Falle wird Abonnementen die bereits bezahlte Miete gutgeschrieben, alle anderen Reservierung werden nichtig, ohne dass daraus Ersatzansprüche erwachsen. Weitere Ansprüche des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist die Nutzung der Plätze aus Gründen, die die Betreiberin nicht zu vertreten hat, unmöglich erwächst hieraus kein Sonderkündigungsrecht. Für die Zeit der Unbespielbarkeit der Plätze wird kein Entgelt erhoben, bei Abonnementen erfolgt eine Gutschrift.

§ 7 Haftung

a) Die Betreiberin übernimmt keine Haftung bei Verlust von Wertgegenständen oder der Garderobe. Gegenstände die in der Anlage gefunden werden, sind an der Theke abzugeben.

b) Die Betreiberin haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Betreiberin, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Betreiberin des Unternehmers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Die Betreiberin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

d) Eine weitergehende Haftung der Betreiberin ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Betreiberin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde ist für seinen Spindschlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust eines Schlüssels ist ein Betrag von 15 Euro, zuzüglich des bereits hinterlegten Pfands von 5 Euro zu entrichten.

Bei Beschädigung von Leihartikeln, z.B. Leih- und Testschläger, mit Vorsatz oder durch Fahrlässigkeit, ist vom Kunden eine Gebühr von 20 Euro zuzüglich der in der Preisliste ausgewiesenen Leihgebühr zu entrichten. Der Nachweis, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten.

§ 8 Saunieren

Der Saunabereich ist eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich allerdings nicht als eine Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabadens, einschließlich der empfohlenen Abkühlphase, ist ein Bademantel zu tragen bzw. ein Handtuch umzulegen. Für den Bereich der Gastronomie gilt dies grundsätzlich.
Vor dem Benutzen der Saunaanlage hat sich der Badegast gründlich zu reinigen und abzutrocknen. In den Schwitzkammern ist ein ausreichend großes Liege- und Sitzhandtuch zu verwenden, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
Der gesamte Saunabereich dient der Entspannung. Es ist daher grundsätzlich darauf zu achten, dass kein anderer in seinem Ruhebedürfnis in diesem Bereich gestört wird. Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss der Nutzungsmöglichkeit der Sauna führen.
Sollte ein Teil des Saunaangebots nicht nutzbar sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
Die Nutzung des Saunabereichs ist ab 16 Jahren gestattet.

§ 9 10er-Karten

10er-Karten sind ausschließlich in dem Zeitraum gültig, der auf der Karte ausgewiesen ist. Die Gültigkeit ist saisonabhängig.

§ 10 Abonnements

Ein Abonnement bedeutet, dass während der jeweils gültigen Saison (Winter- oder Sommersaison) wöchentlich an einem fixen Tag zu einer festgelegten Zeit eine Reservierung vorliegt. Rechtzeitig abgesagte Stunden, d.h. mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn, können während der gleichen Saison im selben Preiskorridor nachgespielt werden.

§ 11 Besondere Bestimmungen

Es ist nicht gestattet:
im gesamten Innenbereich zu rauchen, ausgenommen davon sind ausgewiesene Stellen im Außenbereich
den Barfußgang in die Duschräume sowie den Saunabereich mit Straßenschuhen zu absolvieren
Speisen und Getränke in Glas- oder Porzellangefäßen, sowie Gegenstände welche unter Gewalteinwirkung zerbrechen, mitzubringen
im gesamten Bereich der Sauna Mobiltelefone oder Laptops zu nutzen
Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Musik- und Signalinstrumente mitzubringen und zu benutzen
in der Sauna zu fotografieren oder zu filmen
Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, außer es wurde vorher eine Genehmigung der Betreiberin eingeholt

§ 12 Sonstiges

Die Betreiberin übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen Bestimmung dieser Verordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung bzw. kann der Ausstehende Betrag eingefordert werden. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung macht sich der Gast des Hausfriedensbruchs strafbar. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

§ 13 Datenschutz

Der Kunde, sowie alle Mitspieler erkennen die Datenschutzbestimmungen der Betreiberin ausdrücklich an. Sie ist den Vertragspartnern bekannt und wird akzeptiert.

§ 14 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Spiel- und Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Diese werden gegebenenfalls durch Aushang bekanntgegeben und werden damit rechtsverbindlich.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere vorstehende Bestimmungen unwirksam sein, so hat diese auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame Bestimmung soll sodann durch die gesetzlich vorgesehene Regelung ersetzt werden.